Vorstandsinfo April 2020

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Allgemeines Verhalten

Es ist für Pächter eines Kleingartens weiterhin möglich, zur Kleingartenanlage zu gehen/fahren und dort die gepachtete Parzelle zu besuchen und/oder zu bewirtschaften.

Der Weg in den Garten, der Aufenthalt in der Kleingartenanlage und auf der Parzelle darf allein mit den Familienmitgliedern, die im selben Haushalt leben oder mit höchstens einer weiteren Person, erfolgen. Also eine Familienfeier in den Garten zu verlegen, ist verboten.

Wie bisher üblich kann man sich auch weiterhin mit seinem Nachbarn unterhalten. Dabei sollte aber ein Abstand von 1,50 m bis 2,00 m eingehalten werden.

Toilettenanlage

Aufgrund einer Rückmeldung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bleiben die Toiletten und der Ausguss bis auf weiteres verschlossen.

Chemie-Toiletten müssen zu Hause entleert werden.

Arbeitsstunden

Aktuell dürfen auch keine Arbeitsstunden geleistet werden, Ausnahmen sind dringend notwendige Arbeiten. Diese dürfen jedoch nur einzeln verrichtet werden. Der Vorstand wird über solche Arbeiten informieren.

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